Bauort: Forstweg 3, Grundstück Fl.Nr. 613/15 (Grundstücksgröße = 3.072 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 65 B 11 v. 28.11.1911, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
GR-Mitglied Kraus ist von der Beratung und Beschlussfassung als beauftragter Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung ausgeschlossen.
Auf dem großzügigen Grundstück ist die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung und Tiefgaragen geplant. Die einzelnen, jeweils an den Gebäuden situierten Tiefgaragen sollen über eine gemeinsame Zufahrt erschlossen werden. Das Haus 2 soll in E+1+D-Bebauung (DG kein Vollgeschoss) errichtet werden.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird gut eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen überschreitet das maximal zulässige Maß um insgesamt 686,56 m². Hiervon sind 618,80 m² für die zwei Tiefgaragen anzurechnen, für die wie in ähnlich gelagerten Fällen aufgrund der Erdüberdeckung von mind. 1m eine entsprechende Befreiung erteilt werden sollte. Die sonstigen Flächen überschreiten die Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 68m² und auch hierfür sollte eine Befreiung erteilt werden.
Der Zugang zum Hauptgebäude ist auf die Grundfläche Nebenanlagen anzurechnen.
Das Gebäude fügt sich gemäß § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Auf der Gebäudenordseite ist eine Abgrabung mit Lichtschacht vorgesehen, die über die komplette Gebäudebreite geplant ist. Das ist unzulässig und die Abgrabung ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu Planen und Auszuführen.
Der Stellplatznachweis wird mittels der Tiefgarage erbracht.
Schützenswerter Baumbestand wird nach fachlicher Beurteilung des gemeindlichen Umweltamtes berührt. Eine zweistämmige Hainbuche (B15) sowie eine zweistämmige Salweide (B25) werden zur Fällung beantragt und vom Umweltamt insoweit freigegeben. Die Ersatzpflanzungen werden für ausreichend beurteilt. Es wird dringend das Aufstellen von durch das Umweltamt zu kontrollierende, ortsfesten Baumschutzzäunen bereits vor Abbruch des Altbestandes gefordert. Des Weiteren wird eine ökologische Baubegleitung gefordert.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.