Bauort: Graf-Seyssel-Straße 5, Grundstück Fl. Nr. 623/9 (Grundstücksgröße = 1.225 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung
Die Antragstellerin begehrt die Genehmigung zur Errichtung eins Wohnhauses (E+1+D, Mansardwalmdach, Dachgeschoss kein Vollgeschoss) mit Dreifachgarage.
Das Maß der baulichen Nutzung mit dem Hauptgebäude (inkl. Terrassen und Pool) wird gut eingehalten. Bei der Grundfläche mit den Nebenanlagen ergibt sich eine geringfügige Überschreitung von ca. 50 m². Diese ergeben sich aufgrund der Situierung der Garage im rückwärtigen Grundstückbereich, die zum Erhalt der drei schützenswerten Winterlinden an der Straße dient.
Das Gebäude fügt sich mit nach Art (Wohnhaus im reinen Wohngebiet) und Maß der baulichen Nutzung (Höhenentwicklung: Geschossigkeit + First- und Wandhöhe) in die vorhandene Umgebungsbebauung gut ein.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden bis auf die Abgrabung vollumfänglich eingehalten. Die Abgrabung auf der Gebäudenordseite entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung, eine Abweichung sollte daher befürwortet werden.
Die Festsetzungen der Abstandflächensatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Dreifachgarage erbracht.
Schützenswerter Baumbestand ist vorhanden, der ortsbildprägende Grüngürtel entlang der Graf-Seyssel-Straße wird erhalten. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes steht noch aus.
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig, werden aber nachweislich aktuell eingeholt.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.