hier: Planbilligung und förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 4. Sitzung des Stadtrates 20.05.2021 ö beschließend 5.2

Beschluss

Die folgenden wesentlichen Änderungen auf Grund der Abwägung wurden in den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd I“ Planstand 20.05.2021 eingearbeitet:

  • Anpassung der Festsetzungen zur Ausgleichsfläche A2; anstelle einer Blühwiese wird eine Fett-/Frischwiese festgesetzt, um diese auch als Futterwiese nutzen zu können.
  • Diese Änderung hat Anpassungen der textlichen Festsetzungen (§10 (4)) und der Begründung zur Folge.
  • Zudem erfolgen weitere redaktionellen Anpassungen/Ergänzungen der Bebauungsplan­unterlagen aufgrund der bisher vorgebrachten Stellungnahmen.

Des Weiteren wurden die folgenden Änderungen auf Grund von Erkenntnissen im Rahmen des Bauleitplanverfahren, welche sich nicht aus den abgegebenen Stellungnahmen ergeben haben in den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd I“ Planstand 20.05.2021 eingearbeitet:

  • Die bisher festgesetzte öffentliche Erschließungsstraße mit temporärer Wendeanlage, die das GE mittig querte, entfällt. Es ist beabsichtigt alle künftigen Gewerbegrundstücke von der nördlich des GE verlaufenden Industriestraße zu erschließen.
  • Diese Änderung hat Anpassungen der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen (§6, §9, § 11), der Begründung und der Schalltechnischen Untersuchung zur Folge.
  • Der Grünstreifen südlich des Fuß- und Radweges wird den Gewerbegrundstücken zuge­schlagen und damit als private Grünfläche festgesetzt. 
  • Diese Änderung hat Anpassungen der Planzeichnung und der textlichen Festsetzungen (§6, §9) zur Folge.
  • Es wird zugelassen die bestehende Heckenstruktur im Nordosten (Fl.Nr. 3561/1) durch eine max. 8,0 m breite Zufahrt zu unterbrechen, um eine unmittelbaren Erschließung des GE 1.2b von der Industriestraße zu ermöglichen. Es wird festgesetzt, dass der Gehölzverlust unmittel­bar westlich der bestehenden Heckenstruktur durch eine mind. 3 m breite Heckenpflanzung zu ersetzten ist.
  • Diese Änderung hat Anpassungen der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen (§9(3) und §10(1)) und der Begründung zur Folge
  • Im Zuge des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens wird der ehemalige landwirtschaftliche Anwandweg in der Art und Weise entwidmet indem dieser gem. Art. 8 BayStrWG eingezogen wird. Dies erfordert Änderungen an der Planzeichnung und der Begründung (C 6).

Der Stadtrat Gundelfingen beschließt, diesen Bebauungsplanentwurf zu billigen.

Die Verwaltung wird beauftragt die förmlichen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit dem gebilligten Bebauungsplanentwurf durchzuführen, indem sie die förmliche Beteiligung ortsüblich bekannt gibt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange schriftlich über die Gelegenheit zur Stellungnahme informiert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2022 10:16 Uhr