Bauherr: Josef Arnold Bauvorhaben: Errichtung Sichtschutzwand Baugrundstück: Bahnhofstraße Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 407/5, 407/6, 408/4, 412/8
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung (57./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 15.08.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung | 9. Sitzung (57./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG | 15.08.2018 | ö | Beschliessend | 4.1 |
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.
Die Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 6 BayBO sind zu beachten und einzuhalten. Eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften kann wegen den fehlenden Nachbarunterschriften nicht befürwortet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
Datenstand vom 30.09.2020 10:30 Uhr