Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 33. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen für die Grundstücke Fl.-Nrn. 357, 358, 359, 360, 360/1, 361, 361/1, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 375, alle Gemarkung Aha, von einer „Fläche für die Landwirtschaft“ zu einer „Sonderbaufläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage“; Antrag der Firma Energiekontor AG vom 04.06.2018; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (58./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (58./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.09.2018 ö Beschliessend 8

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der Antrag der Firma Energiekontor AG, 28359 Bremen, vom 04.06.2018 zur Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche „Gebiet für Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie“ für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 357, 358, 359, 360, 360/1, 361, 361/1, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 375, alle Gemarkung Aha, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes vorgenommen.

  1. Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen der Stadt und dem Antragsteller zu schließen.

  1. Vor einer Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplans möge die Firma Energiekontor AG bis 30.11.2018 nachweisen, dass die Eigentümer die Grundstücke zur Verfügung stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:28 Uhr