Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes „Frickenfelden I“ durch Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Neuerrichtung eines Nahversorgungszentrums im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 281, 281/2 und 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (58./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (58./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.09.2018 ö Beschliessend 10

Beschluss

  1. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit von Mittwoch, 28.02.2018 bis einschließlich Donnerstag, 29.03.2018 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 18 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde keine Einwendung vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 17.09.2018 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit einer weiteren öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:28 Uhr