Bauvorhaben: Nutzungsänderung in ein Freizeit- und Eventcenter mit Gastronomie Baugrundstück: Laubenzedler Straße Gemarkung: Schlungenhof Flur-Nr.: 116


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (58./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1. Den aufgrund der festgesetzten Gebietsart „eGE – eingeschränktes Gewerbegebiet“ notwendigen Ausnahmen gemäß § 8 BauNVO im Hinblick auf

- den Einbau einer Wohnung für Betriebsleiter bzw. Aufsichtspersonal,
- die Errichtung einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet,

wird nicht zugestimmt, da die Grundzüge der Planung berührt sind.        

2.        Das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 31 und 36 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:28 Uhr