Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 25.06.2018 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (30./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 20.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (30./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2018 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Antrag des Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 25.06.2018 auf Verlängerung der Übernahme von 80 % der Personalkosten für eine zweite und dritte zusätzliche Integrationsfachkraft zur Kenntnis.

Das Kreisjugendamt befürwortet mit Schreiben vom 30.07.2018 den Einsatz von zusätzlichem Fachpersonal (Integrationsfachkräfte mit 40 bzw. 20 Wochenstunden) aufgrund der im Antrag dargelegten Verhältnisse.

Die Stadt Gunzenhausen stimmt deshalb ebenfalls einer Weiterförderung einer zweiten und dritten Integrationsfachkraft (40 Std. und 20 Std./Woche) zu.

Die zusätzlichen Integrationskräfte werden genehmigt, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, jedoch längstens für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis 31.08.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 11:42 Uhr