Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Umstufung eines Abschnitts des öffentlichen Feld- und Waldwegs Nr. 63 / Widmung zur Ortsstraße Nr. 6 „Schulstraße“ im Bebauungsplangebiet Frickenfelden, „Sonnenwiese“


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 10.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 3

Beschluss

  1. Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 63 wird wegen geänderter Verkehrs- und Zweckbestimmung aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls in einem Teilbereich gemäß Art. 7 und 46 BayStrWG zur Ortsstraße Nr. 6 „Schulstraße“ aufgestuft. Das Grundstück Flur-Nr. 303/5 wird gemäß Art. 6 und Art. 46 BayStrWG erstmalig zur Ortsstraße Nr. 6 „Schulstraße“ gewidmet.

       Anfangspunkt:        ehemaliges nördliches Ende der Schulstraße auf Höhe der
                       Flur-Nr. 302/2, Gemarkung Frickenfelden 

       Endpunkt:                auf Höhe der Südgrenze des Grundstücks
                       Flur-Nr. 306, Gemarkung Frickenfelden

       Länge:                174 m

       Straßenbaulast:        Stadt Gunzenhausen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,
- die Umstufung/Widmung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Umstufung/Widmung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:27 Uhr