Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 40, Flur-Nr. 303, Gemarkung Frickenfelden „Weg zu den Feldern Am Schulsportplatz“


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 10.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 9

Beschluss

  1. Die Widmung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 40 (Weg zu den Feldern Am Schulsportplatz), Flur-Nr. 303, Gemarkung Frickenfelden, wird gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen, da er jede Verkehrsbedeutung verloren hat.

       Die Länge des einzuziehenden nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges beträgt 90 m

       Anfangspunkt:        Einmündung in Flur-Nr. 304, Gemarkung Frickenfelden

       Endpunkt:                Westliches Ende von Flur-Nr. 305, Gemarkung Frickenfelden

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

- die Einziehung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Einziehung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:27 Uhr