Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung der Wegeverbindung zwischen der Ortstraße „Ansbacher Straße“ und der Eisenbahnüberführung des Bahnhofs Gunzenhausen zum beschränkt öffentlichen Weg Nr. 58 im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ansbacher Straße mit Eisenbahnüberführung“


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 10.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (59./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 10.10.2018 ö Beschliessend 10

Beschluss

  1. Die Wegeverbindung zwischen der Ortsstraße „Ansbacher Straße“ und der Eisenbahnüberführung des Bahnhofs im Bebauungsplangebiet „Ansbacher Straße mit Eisenbahnüberführung“, Flur-Nr. 831/39 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, wird gemäß Art. 6 und Art. 53 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Weg Nr. 58 gewidmet.

       Anfangspunkt:        Einmündung in die Ortsstraße Nr. 4 (Ansbacher Straße), Flur-Nr. 714/4,
                       Gemarkung Gunzenhausen

       Endpunkt:                Einmündung in die Eisenbahnüberführung des Bahnhofs Gunzenhausen,
                       Flur-Nr. 831/39 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen

       Länge:                60 m

       Straßenbaulast:        Stadt Gunzenhausen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

- die Widmung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Widmung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:27 Uhr