Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 33. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer gemischten Baufläche in eine Sonderbaufläche für touristische Zwecke auf dem Grundstück Flur-Nr. 43, Gemarkung Büchelberg, Antrag von Herrn Axel und Frau Almut Böker vom 29.10.2018; Änderungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (61./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 12.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (61./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 12.11.2018 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Zweckverband Altmühlsee:

  1. Der Antrag von Herrn Axel Böker und Frau Almut Böker, Am Kugelgarten 11-15, 91522 Ansbach, vom 29.10.2018 auf Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen von einer gemischten Baufläche in eine Sonderbaufläche für touristische Zwecke im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 43, Gemarkung Büchelberg, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird für die gleiche Fläche ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB aufgestellt.

3.        Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen dem Zweckverband Altmühlsee und dem Antragsteller zu schließen.

4.        Der durch das Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth, erstellte Flächennutzungsplanentwurf wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:25 Uhr