Bauvorhaben: Errichtung von Balkon- und Lagervorbauten Baugrundstück: Weinbergstr. 40 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1409/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (61./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 12.11.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31, 35 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Dacheindeckung ist an den Bestand anzugleichen.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Reutberg“ im Hinblick auf
  • die Nichteinhaltung der Baugrenze durch den Balkon im Südwesten
  • die Nichteinhaltung der Dachneigung
  • die Überschreitung der Geschossflächenzahl
  • die Überschreitung der Grundflächenzahl
  • die Überschreitung der Baugrenze in südlicher Richtung
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Reutberg“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:25 Uhr