Bauvorhaben: Nutzungsänderung von Ausstellungs- und Lagerflächen in eine Tagesstätte mit Nebenräumen und Lager Baugrundstück: An der Stemme 16 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1360, 1361/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (61./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 12.11.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Erteilung einer Ausnahme von der Festsetzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Schießwasen / Teilbaugebiet Süd“, 6. Änderung, hinsichtlich dem Ausschluss von geruchsempfindlichen Arbeitsplätzen bzw. Nutzungen wird zugestimmt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, insbesondere im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:25 Uhr