Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Schuppen Baugrundstück: Streudorf 93 Gemarkung: Streudorf Flur-Nr.: 73/3


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung (63./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 03.12.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Streudorf-Süd“, 2. Änderung hinsichtlich
  • der Überschreitung der Baugrenze durch die Garage, den Pool und das dazugehörige Technikhäuschen
  • der Nichteinhaltung der Dachform durch die Nebengebäude
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Streudorf-Süd“,
    2. Änderung sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:24 Uhr