Kinder- und Familienzentrum Wilhelm Löhe der evang.-luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen in Gunzenhausen, Föhrenweg 2 und 2a; Ersatzneubau einer Kindertagesstätte mit 100 Kindergartenplätzen (davon bis zu 15 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder) und 12 Kinder-krippenplätzen - Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (70./XIV) des STADTRATES, 30.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung (70./XIV) des STADTRATES 30.01.2019 ö Beschliessend 4

Beschluss

  1. Durch die Integrierung der zwischenzeitlich als bedarfsnotwendig anerkannten 15 Kindergarten-plätze für eine „Waldgruppe“ erhöht sich die Zahl der Kindergartenplätze im neuen Kinder- und Familienzentrum Wilhelm Löhe von bisher 85 auf 100 Plätze (davon jeweils 15 Plätze für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder). Diese Platzerhöhung führt auch zu einer höheren zuwendungsfähigen Hauptnutzfläche nach FA-ZR.

  1. Der bisher mit den Beschlüssen des Stadtrates Nr. 376 vom 28.09.2017 und Nr. 461 vom 26.07.2018 beschlossene Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte wird deshalb wie folgt neu festgesetzt:

       a)   Baukostenzuschuss in Höhe der voraussichtlich nach den FA-ZR
             förderfähigen Kosten (einschl. Flächenüberschreitung um 10 v.H.)          3.381.400,00 EUR

       b)  Weiterleitung von zusätzlichen staatlichen Fördermitteln aus dem
            Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020“            117.600,00 EUR

       somit insgesamt                                                                                       3.499.000,00 EUR

  1. Auf der Grundlage dieses neuen Baukostenzuschusses wird dem Abschluss einer
    2. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung vom 05.10./06.10.2017 mit der evang.-luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen nach dem Entwurf der Verwaltung zugestimmt. Der Entwurf der Änderungsvereinbarung ist Bestandteil und Anlage dieses Beschlusses.

  1. Im Übrigen gelten der Beschlüsse des Stadtrates Nr. 376 vom 28.09.2017 und Nr. 461 vom 26.07.2918 unverändert weiter. Der Beschluss Nr. 377 vom 28.09.2017 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2020 09:43 Uhr