Aufstellen eines Mai- bzw. Kirchweihbaumes im Auftrag der Stadt Gunzenhausen; Antrag von Stadtrat und Ortssprecher Dr. Winter vom 14.02.2019
Daten angezeigt aus Sitzung: 5. Sitzung (73./XIV) des STADTRATES, 28.02.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | 5. Sitzung (73./XIV) des STADTRATES | 28.02.2019 | ö | Beschliessend | 5 |
Beschluss
Die Stadt Gunzenhausen tritt nicht als Veranstalter für das Aufstellen von Mai- und Kirchweihbäumen in Ortsteilen auf.
Die Stadt Gunzenhausen verpflichtet sich, die Versicherungsbeiträge für den Abschluss von Haftpflicht- und / oder Unfallversicherungen durch Vereine in Ortsteilen zu übernehmen. Diese haben die Versicherungen selbst abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.12.2020 08:28 Uhr