Aufstellen eines Mai- bzw. Kirchweihbaumes im Auftrag der Stadt Gunzenhausen; Antrag von Stadtrat und Ortssprecher Dr. Winter vom 14.02.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (73./XIV) des STADTRATES, 28.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 5. Sitzung (73./XIV) des STADTRATES 28.02.2019 ö Beschliessend 5

Beschluss

Die Stadt Gunzenhausen tritt nicht als Veranstalter für das Aufstellen von Mai- und Kirchweihbäumen in Ortsteilen auf.

Die Stadt Gunzenhausen verpflichtet sich, die Versicherungsbeiträge für den Abschluss von Haftpflicht- und / oder Unfallversicherungen durch Vereine in Ortsteilen zu übernehmen. Diese haben die Versicherungen selbst abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2020 08:28 Uhr