Anschaffung einer neuen Orgel für den alten Friedhof; Kostenbeteiligung der Stadt Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (2./XIV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung, 20.03.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Stadt Gunzenhausen ist bereit, sich an den Kosten für die Anschaffung einer Truhenorgel durch die evang.-luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen zu beteiligen. Der Kostenanteil der Stadt wird dabei auf ein Drittel der Gesamtkosten abzüglich evtl. Zuschüsse Dritter begrenzt.

Die Kostenbeteiligung der Stadt Gunzenhausen erfolgt unter folgenden Bedingungen:

  1. Der Standort der Orgel ist grundsätzlich in der Leichenhalle auf dem alten Friedhof.
  2. Eine Nutzung der Orgel durch die Kirchengemeinde bzw. durch den Kirchenmusikverein kann nur zu Zeiten stattfinden, an denen die Orgel nicht anlässlich von Bestattungen im städtischen Friedhof benötigt wird.
  3. Bei einer Nutzung durch die Kirchengemeinde bzw. den Kirchenmusikverein ist der jeweilige Nutzer sowohl für den Transport der Orgel als auch dafür verantwortlich, dass die Orgel rechtzeitig wieder in die Leichenhalle verbracht wird.
  4. Der Unterhalt und die Wartung der Orgel ist Aufgabe der Kirchengemeinde auf deren Kosten.

Hinsichtlich der vorstehenden Bedingungen ist mit der Kirchengemeinde eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.01.2021 12:14 Uhr