Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES, 28.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (74./XIV) des STADTRATES 28.03.2019 ö Beschliessend 4.4

Beschluss

Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



448.000  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



650.000  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



6.905.900  €
7.337.100  €
431.200  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



5.288.200  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen im Vermögensplan für das

Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
5.100.000  €

festgesetzt.























§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für

das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf



1.200.000  €

festgesetzt.





       







§ 4











E n t f ä l l t





§ 5










(1)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.










(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
500.000 €

festgesetzt.



























§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2020 08:29 Uhr