Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet II“ und „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonnenstraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 332, 1470/3, 1482/41 und 333 (Teilfläche) alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (67./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 4. Sitzung (67./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.04.2019 ö Beschliessend 7

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Montag, 14.01.2019 bis einschließlich Dienstag, 14.02.2019 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 11 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 25.03.2019 werden zum Beschluss erhoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 15:49 Uhr