Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für die Errichtung von Wohnbebauung auf dem Grundstück Flur-Nr. 811/50 und 811/51, beide Gemarkung Gunzenhausen „Jahnstraße“; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (67./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 4. Sitzung (67./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 03.04.2019 ö Beschliessend 8
Stadtrat 7. Sitzung (75./XIV) des STADTRATES 25.04.2019 ö Beschliessend 11

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der Antrag der Firma Beyhl-Bau GmbH, Westheimer Straße 2, 86736 Auhausen, vom 01.04.2019 auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für die Errichtung von Wohnbebauung auf dem Grundstück Flur-Nr. 811/50 und 811/51, beide Gemarkung Gunzenhausen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Gesamtfläche des künftigen Geltungsbereiches beträgt ca. 4.000 m².

2.        Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

3.        Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen der Stadt Gunzenhausen und dem Antragsteller zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 15:49 Uhr