Bauvorhaben: Errichtung einer Werbetafel Baugrundstück: Nürnberger Straße 52 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 519


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (67./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 15:49 Uhr