Bauvorhaben: Erweiterung der Lagerfläche für Schüttgüter (Antrag auf Vorbescheid) Baugrundstück: Cronheim Gemarkung: Cronheim Flur-Nr.: 200


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (67./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 und 36 BauGB in Aussicht gestellt.

Die Erschließung hat über die bestehende Betriebsfläche auf dem Grundstück Flur-Nr. 199, Gemarkung Cronheim zu erfolgen.

Das Bauvorhaben ist mit standortgerechten, heimischen Gehölzen in das Orts- und Landschaftsbild einzubinden. Die Pflanzung ist in der ersten Pflanzperiode nach Baufertigstellung herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Die Eingrünung ist einvernehmlich mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Stadtbauamt abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 15:49 Uhr