Bauvorhaben: Errichtung einer einseitigen, beleuchteten Plakat-Werbeanlage (wechselnder Plakatanschlag, nicht rollierend, nicht hinterleuchtet) Baugrundstück: Weißenburger Straße 84 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1372/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (67./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB nicht erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 15:49 Uhr