Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Bedarfsanerkennung einer Integrativen Kindertageseinrichtung der Lebenshilfe Altmühlfranken


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 17.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 3. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 17.04.2019 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die Planungen zum Neubau einer Integrativen Kindertageseinrichtung in Gunzenhausen der Lebenshilfe Altmühlfranken vom 26.03.2019 zur Kenntnis.

In Ergänzung des Beschlusses Nr. 75 des Ausschusses für Bildung und Soziales vom 11.07.2018 wird die Bedarfsanerkennung für die Integrative Kindertageseinrichtung der Lebenshilfe Altmühlfranken wie folgt beschlossen:

Im Bereich der Kinderkrippen (U-3 Kinder): 14 Regelplätze und 6 integrative Plätze.
Fördertechnisch sind dies dann 32 Plätze.

Im Bereich der Kindergärten (3-6 jährige Kinder): 20 Regelplätze und 10 integrative Plätze.
Fördertechnisch sind dies dann 50 Plätze.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 11:45 Uhr