Bauvorhaben: Nutzungsänderung des Wohnhauses Baugrundstück: Weinbergstr. 40 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1409/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (69./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 13.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (69./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 13.05.2019 ö Beschliessend 6.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31, 35 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Reutberg“ im Hinblick auf
    • die Überschreitung der Baugrenze durch die Balkone im Südwesten
    • die Nichteinhaltung der Dachform / -gestaltung
    • die Überschreitung der Geschossflächenzahl
    • die Überschreitung der Grundflächenzahl
    • die Überschreitung der Baugrenze in südlicher Richtung
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Reutberg“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 15:48 Uhr