Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche und einer Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten) in eine Wohnbaufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 526, 526/2, 526/3, 526/4, 526/5, 526/6, 526/7, 526/8, 526/9, 526/10, 528/1, 528/10, 528/12, 528/13, 528/14, 528/15, 528/16, 528/17, 528/18, 547/8, 547/9, 547/12, 547/13, alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (71./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (71./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.07.2019 ö Beschliessend 2

Beschluss

  1. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Montag, 13.05.2019 bis einschließlich Mittwoch, 12.06.2019 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 13 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 05.07.2019 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung hat die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten lassen. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer sind über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2023 14:23 Uhr