Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche und einer Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten) in eine Wohnbaufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 526, 526/2, 526/3, 526/4, 526/5, 526/6, 526/7, 526/8, 526/9, 526/10, 528/1, 528/10, 528/12, 528/13, 528/14, 528/15, 528/16, 528/17, 528/18, 547/8, 547/9, 547/12, 547/13, alle Gemarkung Gunzenhausen; Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (71./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (71./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.07.2019 ö Beschliessend 3
Stadtrat 10. Sitzung (78./XIV) des STADTRATES 25.07.2019 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 2 Abs. 1 ff. BauGB die 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 526, 526/2, 526/3, 526/4, 526/5, 526/6, 526/7, 526/8, 526/9, 526/10, 528/1, 528/10, 528/12, 528/13, 528/14, 528/15, 528/16, 528/17, 528/18, 547/8, 547/9, 547/12, 547/13, alle Gemarkung Gunzenhausen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, in der beschlossenen Fassung mit den notwendigen Verfahrensvermerken zu versehen und der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2023 14:23 Uhr