Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet II“ und „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonnenstraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 332, 1470/3, 1482/41 und 333 (Teilfläche) alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (71./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (71./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.07.2019 ö Beschliessend 5

Beschluss

  1. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Dienstag, 07.05.2019 bis einschließlich Donnerstag, 06.06.2019 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 7 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 21.06.2019 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung hat die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten lassen. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer sind über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2023 14:23 Uhr