Bauvorhaben: Anbau eines Leergutlagers („warm“) Baugrundstück: Ansbacher Straße 11 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 811/15


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (71./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (71./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.07.2019 ö Beschliessend 9.3

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-West“ im Hinblick auf
  • die Überschreitung der Baugrenze und
  • die Nichteinhaltung der Dachfarbe
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-West“, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2023 14:23 Uhr