Bauvorhaben: Neubau von 19 Pkw-Stellplätzen auf Flstk-Nr. 811/53, Abbruch von 3 Stellplätzen auf Flstk. 807/2, Neubau 1 Stellplatz auf Flstk. 807/2 Baugrundstück: Ansbacher Straße 11 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 811/53, 807/2
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung (72./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 20.08.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung | 9. Sitzung (72./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG | 20.08.2019 | ö | Beschliessend | 6.1 |
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 Abs. 2 und 36 BauGB erteilt.
Über den Retentionsraum sowie den Unterhalt des angrenzenden Walkweihergrabens ist eine gesonderte Vereinbarung mit der Stadt zu treffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.10.2020 08:18 Uhr