Bauvorhaben: Errichtung eines Vordaches an die bestehende Werkhalle Baugrundstück: Ansbacher Straße 44 Gemarkung: Schlungenhof Flur-Nr.: 132, 133, 134


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung (72./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 20.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 9. Sitzung (72./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.08.2019 ö Beschliessend 6.2

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.
 
2.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen – Schlungenhof „Süd-Ost“ im Hinblick auf
  • die Überschreitung der Baugrenze,
  • die Überschreitung der gewerblichen Baufläche und
  • die Nichteinhaltung der Art und Farbe der Dacheindeckung
wird zugestimmt.

3.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen – Schlungenhof „Süd-Ost“, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.10.2020 08:18 Uhr