Bauvorhaben: Abbruch Bestandsgebäude (Holz-Fertigbauweise) bis zur Kellerdecke und Neubau Einfamilienhaus (Massivbauweise) Baugrundstück: Markgrafenstraße 19 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1482/90


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (73./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze und 
die Nichteinhaltung der Dachgestaltung wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2023 09:26 Uhr