Hochwasserschutz Gunzenhausen; Anpassung der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach und der Stadt Gunzenhausen über Leistungen der Stadt Gunzenhausen zum Bau und zur Unterhaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Altmühl, Gewässer I. Ordnung, Fluss-Km 153,380 bis 155,150


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (73./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (73./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.09.2019 ö Beschliessend 9
Stadtrat 11. Sitzung (79./XIV) des STADTRATES 26.09.2019 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat angezeigt, dass sich die Gesamtkosten für den 
Bau und zur Unterhaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Altmühl, Gewässer 
I. Ordnung, Fluss-Km 153,380 bis 155,150 auf 5.900.000 € erhöhen. Der sich daraus ergebende Kostenanteil der Stadt Gunzenhausen von 35% der Gesamtkosten beläuft sich auf rd. 2.065.000 €, abzüglich der unbaren Beteiligtenleistungen i.H.v. rd. 700.000 €.

Die am 12.04.2017 bzw. 02.08.2017 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach und der Stadt Gunzenhausen abgeschlossene Vereinbarung zum Bau und zur Unterhaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Altmühl ist entsprechend anzupassen. Für die unbaren Beteiligtenleistungen ist eine separate Vereinbarung abzuschließen. Die Kosten für die Planung, für die eine separate Vereinbarung vorliegt, werden derzeit noch durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach ermittelt.

Die zusätzlich erforderlichen Mittel sind bei HhSt. 6900.9510 -Bezeichnung-: Baukosten Hochwasserschutz Altmühl in den Haushaltsjahren 2020 ff. bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2023 09:26 Uhr