Bestellung eines Gemeindewahlleiters und Stellvertreters zur Kommunalwahl am 15.03.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung (79./XIV) des STADTRATES, 26.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 11. Sitzung (79./XIV) des STADTRATES 26.09.2019 ö Beschliessend 2

Beschluss

Für die allgemeinen Kommunalwahlen am Sonntag, den 15.03.2020 bestellt der Stadtrat gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz für die Leitung der Wahl 

Herrn Klaus Stephan.


Zu dessen Stellvertreter gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz wird

Herr Stefan Brändlein

bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2022 11:49 Uhr