Bestellung eines Gemeindewahlleiters und Stellvertreters zur Kommunalwahl am 15.03.2020
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Sitzung (79./XIV) des STADTRATES, 26.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 11. Sitzung (79./XIV) des STADTRATES | 26.09.2019 | ö | Beschliessend | 2 |
Beschluss
Für die allgemeinen Kommunalwahlen am Sonntag, den 15.03.2020 bestellt der Stadtrat gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz für die Leitung der Wahl
Herrn Klaus Stephan.
Zu dessen Stellvertreter gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz wird
Herr Stefan Brändlein
bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2022 11:49 Uhr