Jahresrechnungen 2017 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN sowie Jahresabschluss 2017 für das Burkhard-von-Seckendorff-Altenheim; Feststellung der Jahresrechnungen bzw. des Jahresanschlusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (81./XIV) des STADTRATES, 23.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (81./XIV) des STADTRATES 23.10.2019 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (Beschluss Nr. 12 vom 08.10.2019) beschließt der Stadtrat:


Die Jahresrechnungen 2017 der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen sowie der Jahresabschluss 2017 für das Burkhard-von-Seckendorff-Altenheim werden mit folgenden Abschlusssummen festgestellt:

a)        Jahresrechnung 2017 der Stadt Gunzenhausen
Soll-Einnahmen und -Ausgaben
- Verwaltungshaushalt        38.615.136,37 EUR
- Vermögenshaushalt        20.127.055,16 EUR
Zuführung zum Vermögenshaushalt        5.579.103,17 EUR
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage        1.831.315,53 EUR

b)        Jahresrechnung 2017 der Hospitalstiftung Gunzenhausen
Soll-Einnahmen und -Ausgaben
- Verwaltungshaushalt        420.462,51 EUR
- Vermögenshaushalt        357.401,36 EUR
Zuführung zum Vermögenshaushalt        229.261,46 EUR
Zuführung an die allgemeine Rücklage        37.401,36 EUR

c)        Jahresabschluss 2017 für das Burkhard-von-Seckendorff-Altenheim
Jahresfehlbetrag 2017 gemäß Gewinn- und Verlustrechnung        394.641,76 EUR
Der Jahresfehlbetrag wird in Höhe von 382.930,75 EUR durch eine Verringerung der Kapitalrücklage und in Höhe von 11.711,01 EUR durch eine Verringerung des Gewinn-vortrages ausgeglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2023 08:28 Uhr