Jahresrechnungen 2017 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN sowie Jahresabschluss 2017 für das Burkhard-von-Seckendorff-Altenheim; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (81./XIV) des STADTRATES, 23.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (81./XIV) des STADTRATES 23.10.2019 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (Beschluss Nr. 12 vom 08.10.2019) beschließt der Stadtrat:


Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates und Erledigung der hierbei getroffenen Prüfungsfeststellungen sowie nach Feststellung der jeweiligen Abschlusssummen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2017

E n t l a s t u n g

erteilt.



(Herr Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2023 08:28 Uhr