Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Industriestraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 594/1 (Teilfläche), 597, 598, 598/4, 598/5, 606/1, 608, 617, 620, 622/4, 622/6, 622/7, alle Gemarkung Gunzenhausen; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung (74./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 14.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (74./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.10.2019 ö Beschliessend 1
Stadtrat 13. Sitzung (81./XIV) des STADTRATES 23.10.2019 ö Vorberatung 5
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und somit zum Schutz des zentralen Versorgungsbereichs „Innenstadt“ beschließt der Stadtrat auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 a BauGB die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes auf den Grundstücken Flur-Nrn. 594/1 (Teilfläche), 597, 598, 598/4, 598/5, 606/1, 608, 617, 620, 622/4, 622/6, 622/7, alle Gemarkung Gunzenhausen, mit Regelungen bzw. Einschränkungen in Bezug auf Einzelhandelsnutzungen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 50.380 m². Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind auf Grundlage des beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Firma Standort & Kommune Beratungs GmbH vom Dezember 2018  zu treffen. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes ist dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.10.2020 08:22 Uhr