Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Nördlich der Industriestraße“, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 594/1 (Teilfläche), 597, 598, 598/4, 598/5, 606/1, 608, 617, 620, 622/4, 622/6, 622/7, alle Gemarkung Gunzenhausen; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung (74./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 14.10.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuches i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Nördlich der Industriestraße“ zu beschließen:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 02.10.2020 08:22 Uhr