Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Schlungenhof Mitte“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 16 und 20, beide Gemarkung Schlungenhof; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung (74./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 14.10.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und somit zum Schutz des zentralen Versorgungsbereichs „Innenstadt“ beschließt der Stadtrat auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 a BauGB die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes auf den Grundstücken Flur-Nrn. 16 und 20, beide Gemarkung Schlungenhof, mit Regelungen bzw. Einschränkungen in Bezug auf Einzelhandelsnutzungen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 6.826 m². Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind auf Grundlage des beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Firma Standort & Kommune Beratungs GmbH vom Dezember 2018  zu treffen. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes ist dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 02.10.2020 08:22 Uhr