Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Spitalwald“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 621/1, 621/2, 621/3, 1595/442, 1595/443, 1595/444, 1595/464, 1595/479, alle Gemarkung Gunzenhausen; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES, 28.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

  1. Zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und somit zum Schutz des zentralen Versorgungsbereichs „Innenstadt“ beschließt der Stadtrat auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Spitalwald“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 621/1, 621/2, 621/3, 1595/442, 1595/443, 1595/444, 1595/464, 1595/479, alle Gemarkung Gunzenhausen. Die Änderung dient der Regelung bzw. Einschränkung von zulässigen Einzelhandelsnutzungen.

  1. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 3,9 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

  1. Die ergänzenden Festsetzungen sind auf Grundlage des beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Firma Standort & Kommune Beratungs GmbH vom Dezember 2018 zu treffen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2020 09:23 Uhr