Darstellung der Auffassung des Stadtrates gemäß § 21 Abs. 3 BBS


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES, 28.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 11.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass folgende Stellungnahme zu den Bürgerentscheiden am 19.01.2020 seitens der Stadt Gunzenhausen gemäß § 21 Abs. 3 BBS veröffentlicht und mit den Abstimmungsbenachrichtigungen veröffentlicht wird:

Begründung:

Eine Umfahrung um den Ortsteil Schlungenhof eröffnet die Möglichkeit, die Verkehrssituation für die Stadt, die Ortsteile und die ganze Region nachhaltig zu verbessern.

Belastungen durch Lärm, Abgase und Feinstaub der Ortsteilbürger/-innen von Schlungenhof werden erheblich reduziert.

Eine Umfahrung bietet die einmalige Chance, dass sich Schlungenhof als Ortsteil am Altmühlsee städtebaulich positiv entwickelt. Die Wohn- und Lebensqualität werden dadurch deutlich verbessert.

Der gesundheitsgefährdende Bahnlärm bei Laubenzedel wird wesentlich reduziert.

Die Innenstadt von Gunzenhausen wird vom Verkehr entlastet.

Die Umfahrung eröffnet die Chance besserer Radwegeverbindungen.

Vorhandene Bundesmittel für die B13-Umfahrung werden in Gunzenhausen eingesetzt und nicht für Straßenbaumaßnahmen andernorts verbaut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

Datenstand vom 30.12.2020 09:23 Uhr