Darstellung der Auffassung der Vertreter des Bürgerbegehrens gemäß § 21 Abs. 3 BBS


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES, 28.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 11.3

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Darstellung der Auffassung der Vertreter des Bürgerbegehrens gemäß § 21 Abs. 3 BBS zur Kenntnis und beschließt:

Die Darstellung enthält folgende ehrverletzende, wahrheitswidrige, unsachliche oder zu lange Äußerung und wird deshalb mit der Darstellung der Auffassung des Stadtrates nicht veröffentlicht:

„Ein Ratsbegehren mit umgekehrter Fragestellung ist überflüssig. Es stiftet vielmehr Verwirrung beim Bürger.“

Die weitere Stellungnahme ist entsprechend zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

Datenstand vom 30.12.2020 09:23 Uhr