Bauvorhaben: Nutzungsänderung Wohnhaus als Ferienhaus Baugrundstück: Streudorf 109 Gemarkung: Streudorf Flur-Nr.: 73/13


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 04.12.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB nicht erteilt.

2.        Einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Streudorf Süd“, 2. Änderung im Hinblick auf die Nutzung eines Wohnhauses als Beherbergungsbetrieb (Ferienwohnung) wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 15:47 Uhr