Bauvorhaben: Errichtung Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Abstellraum und zwei Stellplätzen Baugrundstück: Wald 36f Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 21/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 04.12.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen, Wald III“ im Hinblick auf
    -die Überschreitung der Baugrenze durch Garage und Abstellraum,
    -die Nichteinhaltung der Dachgestaltung der Garage,
    -die Überschreitung der festgesetzten Stellplatzfläche,
    -die Nichteinhaltung der Festsetzung zu Dachflächenfenstern
    -die Nichteinhaltung der Festsetzung zur Fenstergestaltung und
    -die Nichteinhaltung der Festsetzung zur Oberflächenwasserbeseitigung
    wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen, Wald III“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 15:47 Uhr