Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES, 18.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 1.3.4

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die  STADT GUNZENHAUSEN  folgende
Haushaltssatzung:














§ 1









Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020


wird hiermit festgesetzt;





er schließt















im VERWALTUNGSHAUSHALT




in den Einnahmen und Ausgaben mit



39.571.700 €
und







im VERMÖGENSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



13.525.800 €
ab.

















§ 2









Kreditaufnahmen für Investitionen und Investistions-
förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


       










§ 3









Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen



im Vermögenshaushalt wird auf



4.314.000 €
festgesetzt.







§ 4









Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern


werden wie folgt festgesetzt:














1.
G r u n d s t e u e r















a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

385 v. H.











b)
für die Grundstücke (B)


370 v. H.










2.
G e w e r b e s t e u e r



320 v. H.





§ 5









Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung


von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf


2.500.000 €
festgesetzt.















§ 6









E n t f ä l l t .









§ 7









Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2020 08:32 Uhr