Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung;
Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES, 18.12.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
(Beschluss-Nr. 832 vom 04.12.2019) beschließt der Stadtrat:
Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2020 angemeldet:
Altstadt Gunzenhausen
- Vorbereitungen:
- Modernisierungsgutachten 20.000,00 €
- Ergänzungen der vorbereitenden Untersuchungen (Bebauungspläne) 15.000,00 €
2. Grunderwerb: 10.000,00 €
3. Ordnungsmaßnahmen:
- Verkehrslenkende Maßnahmen am Marktplatz durch versenkbare Poller 90.000,00 €
- Verlagerung von Gewerbebetrieben 30.000,00 €
- Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK 100.000,00 €
- Abbruch weiterer Gebäude im Sanierungsgebiet VIII 50.000,00 €
- Neugestaltung des Rathaushofes 100.000,00 €
- Errichtung eines neuen WC-Gebäudes am Schießwasen 270.000,00 €
- Neugestaltung des Busparkplatzes am Schießwasen 50.000,00 €
4. Baumaßnahmen:
- Aufwertung und Neugestaltung des Eingangsbereiches im Rathaus 62.000,00 €
- Sonstige private Modernisierungsmaßnahmen 50.000,00 €
- Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen 60.000,00 €
5. Sonstiges:
- Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten 30.000,00 €
- Projektmanagement Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 61.000,00 €
Summe Altstadt Gunzenhausen 998.000,00 €
Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.12.2020 08:32 Uhr