Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße) für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern; Antrag vom 20.11.2019; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES, 18.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 2
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 4

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 04.12.2019, lfd. Nr. 833, beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag vom 20.11.2019 auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße), zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Änderung beträgt ca. 2.500 m².

  1. Durch den Antragsteller ist ein Durchführungsvertrag vorzubereiten und mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2020 08:32 Uhr