Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße) für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern; Antrag vom 20.11.2019; Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES, 18.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 3
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 5

Beschluss

Entsprechend der Empfehlun g des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 04.12.2019, lfd. Nr. 834, beschließt der Stadtrat:

  1. Der im Auftrag des Antragstellers durch das Landschaftsplanungsbüro Ermisch & Partner, Roth, erstellte Bebauungsplanentwurf vom 04.12.2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2020 08:32 Uhr