Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mälzerei II“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 812/3 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Ansbacher Straße) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes; Antrag vom 25.11.2019; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES, 18.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (76./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 04.12.2019 ö Beschliessend 5
Stadtrat 16. Sitzung (84./XIV) des STADTRATES 18.12.2019 ö Beschliessend 7

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 04.12.2019, lfd. Nr. 836, beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag vom 25.11.2019 auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mälzerei II“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 812/3 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Ansbacher Straße) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB. Die Gesamtfläche des künftigen Geltungsbereiches beträgt ca. 4.500 m². Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

3.        Durch den Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag vorzubereiten und mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

4.        Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2020 08:32 Uhr